der KESB Linth mit, dass ein vollstreckbarer Gerichtsentscheid vorliege, wonach 'A.S.' ihre Wohnung verlassen müsse. Drei Tage später suchten sechs Personen (2 Polizisten, Gemeindeschreiber, Vertreter Liegenschaftsverwaltung, potentieller Beistand, Vizepräsidentin der KESB Linth) 'A.S.' zu Hause auf, um sie über das weitere Vorgehen zu informieren. Anlässlich des Besuchs machte 'A.S.' gesundheitlich einen schlechten Eindruck und musste festgestellt werden, dass ihre Wohnung vollkommen zugestellt war (vgl. KAB 91). Daraufhin wurde 'A.S.' wunschgemäss via ihren Hausarzt ins [__Spital__] gebracht (zum Ganzen kläg.act. 191; KAB 85 f.). Mit Verfügung vom [_].