'A.S.' hatte offenbar die Tendenz, sich in den Wintermonaten vollkommen zurückzuziehen (um etwaigen Grippeerkrankungen aus dem Weg zu gehen), und liess während dieser Zeit gelegentlich auch ihre administrativen und finanziellen Angelegenheiten ruhen. Da sie anlässlich eines Gesprächs versichern konnte, dass es ihr grösstenteils gelinge, sich im Hinblick auf die Rückzugsphasen vorbeugend zu organisieren, und nunmehr auch in Sachen Erbteilungsprozess zusätzliche anwaltliche Unterstützung erhalte, wurde das Abklärungsverfahren mangels Schutzbedarfs eingestellt (zum Ganzen kläg.act. 190 f.). Im November 2015 erhielt die KESB