Im März 2015 beantragte der in einem Erbteilungsprozess gerichtlich bestellte Rechtsanwalt von 'A.S.' bei der KESB Linth eine Prozessbeistandschaft, da sie auf Kontaktversuche seinerseits seit Juli 2014 nicht mehr geantwortet habe. Die Abklärungen der KESB Linth gestalteten sich daraufhin schwierig. Insbesondere die Kontaktaufnahme mit 'A.S.' war häufig nur in Begleitung der Polizei möglich (kläg.act. 324). 'A.S.' hatte offenbar die Tendenz, sich in den Wintermonaten vollkommen zurückzuziehen (um etwaigen Grippeerkrankungen aus dem Weg zu gehen), und liess während dieser Zeit gelegentlich auch ihre administrativen und finanziellen Angelegenheiten ruhen.