Im Fall 'Rentner F.B.' erhielt die KESB Linth am [_]. Juni 2013 eine Gefährdungsmeldung, wonach Zweifel daran bestünden, ob 'F.B.' seinen finanziellen Verpflichtungen noch nachkommen könne und das Vermögen seiner dementen Ehefrau richtig verwalte (kläg.act. 181, S. 1; kläg.act. 182, S. 1; Klage, S. 125 f.). Die KESB Linth eröffnete daraufhin ein Abklärungsverfahren. Nachdem 'F.B.' sowohl von seinem Hausarzt (kläg. act. 180) als auch in einem auf Wunsch der KESB Linth eingeholten Gutachten eine uneingeschränkte Urteils- und Handlungsfähigkeit attestiert worden war (KAB 81), wurde das Abklärungsverfahren mit Verfügung der KESB Linth vom [_].