Die Berichterstattung der ON im Fall 'H.__sel.' war masslos überspitzt und entsprach nicht nur teilweise, sondern weitgehend nicht der Wahrheit (vi-Entscheid, S. 125). Die ON - 155 - scheuten auch nicht davor zurück, die Kläger ohne jeden Grund und ohne Zurückhaltung besonders schwerwiegender Verfehlungen zu bezichtigen. 4.6 Fall 'Rentner F.B.' 4.6.1 Hintergründe des Falls