Weiter bediente sich der Kläger 1 in der Verfügung vom [Datum] 2015 (kläg.act. 154) betreffend Beistandswechsel auch keiner "Tricks", um irgendetwas auszubügeln oder unter den Tisch zu kehren. Weder die Entbindung der bisherigen Beiständin von der Pflicht, einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung einzureichen (sog. "Trick 1" [kläg.act. 168]; vgl. kläg.act. 154, S. 2; Art. 425 Abs. 1 ZGB) noch die Beauftragung der neuen Beiständin, die Amtshandlungen ihrer Vorgängerin zu überprüfen (sog. "Trick 4" [kläg.act. 168]; vgl. kläg.act