' seiner Beiständin dann aber in einem Gespräch unter vier Augen mitgeteilt habe, dass er kein volles Vertrauen in seine Schwester habe und unter keinen Umständen wolle, dass sie seine Finanzen übernehme (Klage, S. 110). Auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung erscheint wenig plausibel, dass eine Person, die sich aus eigenem Antrieb unter eine (beschränkte) Beistandschaft begibt, weil ihr alles über den Kopf wachse und sie sich deshalb Hilfe bei der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten wünsche (kläg.act. 155), diese Hilfe nach dem Erwerb einer Millionenerbschaft einfach nicht mehr benötigen resp. wollen sollte (vgl. kläg.act.