169) und 21. Juli 2016 (kläg.act. 176 f.) jeweils so erscheinen liessen, als ob die KESB Linth 'H.__sel.' nicht mehr habe loslassen wollen, ihm sein Vermögen entzogen und es schliesslich auch noch zugelassen habe, dass dieses unrechtmässig in Finanzprodukte investiert werde. 4.5.4.2 Zur Rechtfertigung ist Folgendes zu sagen: