Andererseits verknüpften sie die Meldung über den Selbstmord 'H.__sel.' des Öfteren direkt mit misslichen Umständen, für die sie niemand anderes als die KESB Linth und den Kläger 1 verantwortlich zeichneten (vgl. "Ein Arbeiter wird entmündigt und bringt sich um" [kläg.act. 167]; "Am [_Datum_] 2015 hat sich der [__] Arbeiter H.__sel. das Leben genommen. Als Erbe eines Millionenvermögens entkam er nicht mehr den Fängen der KESB" [kläg.act. 167]; vgl. auch kläg.act.