" (kläg.act. 177). In den darin enthaltenen Beiträgen geht es im Wesentlichen darum, dass der damalige Stadtpräsident der Klägerin 1, Q.______, in einer Pressemitteilung den Umstand gefeiert habe, dass eine Klage des KESB-Kritikers X.____________ (womit eine Strafanzeige und das daran anschliessende Ermächtigungsverfahren gemeint waren) gegen die KESB Linth mangels Zuständigkeit der Anklagekammer St.Gallen für allfällige "'verwaltungsrechtliche oder zivilrechtliche' Fehler der KESB" keinen Erfolg gehabt habe und eine andere, daraufhin angestrengte (Staatshaftungs-)Klage der Familie H.__sel. mit dem Vorbehalt der Wiedereinbringung zurückgezogen worden sei.