Auch in der ON-Ausgabe vom 17. März 2016 wurden die "Tricks" des Klägers 1 im Fall 'H._sel.' aufgegriffen. In einem Bericht (kläg.act. 171) über die Entlassung der Leiterin des Beratungszentrums Rapperswil-Jona schrieben die ON (s. dazu Fall 'Q.__'), dass sich die neue Leiterin des Beratungszentrums Uznach demgegenüber halten könne, weil sie dem Kläger 1 ihre Ergebenheit versprochen ("Demutsgeste") und dieser ihr im Gegenzug einen Blankoschein, insbesondere für ihre Versäumnisse und Fehler bei der - 147 -