In der Folgeausgabe vom 18. Februar 2016 (kläg.act. 169) nahmen die ON nochmals auf die angeblichen Gesetzesverstösse im Fall 'H._sel.' Bezug. So führten sie in einem Artikel über die Haltung des Regierungsrates [__Name__] zur KESB Linth und zum Kläger 1 aus, wegen "der illegalen Finanzmanipulationen und Rechtsbrüche" der KESB Linth im Fall 'H.__sel.', welche sie in der Vorwoche aufgedeckt hätten, gäbe es aktuell keine Reaktion. Eine weitere Bezugnahme erfolgte in der ON-Ausgabe vom 3. März 2016 (kläg.act. 170). Dort findet sich im Kommentar der Beklagten 2 und 3 "Alles 'tadellos'?" folgender Passus: