Wie die KESB den Erben H.__sel. enterbt hat" befassen sich vielmehr mit den "Fehlern", welche der Kläger 1 vor rund einem Jahr mit verschiedenen "Tricks" unter den Tisch zu kehren versucht habe. Als Gesetzesverstösse, Unrechtmässigkeiten oder Fehler werden genannt, dass die KESB Linth 'H._sel.' in Missachtung der Zuständigkeitsvorschriften nicht mehr losgelassen, - 146 -