4.5.2.2 Rund drei Monate später, in der Ausgabe vom 11. Februar 2016 (kläg.act. 167 f.), stand die "Aktenverweigerung" nicht mehr im Zentrum. Die Kurznachricht "KESB entzieht Klienten sein Millionenerbe / Wie der KESB-Chef Fehler ausbügelt" sowie der Bericht "KESB-Chef A.________ vertuscht Fehler / Wie die KESB den Erben H.__sel. enterbt hat" befassen sich vielmehr mit den "Fehlern", welche der Kläger 1 vor rund einem Jahr mit verschiedenen "Tricks" unter den Tisch zu kehren versucht habe.