"Keine KESB-Akten für die Kinder" [kläg.act. 165]). Der Vorwurf des Selbstschutzes wird im Bericht daraus hergeleitet, dass 'H.__sel.' Tochter aufgrund einer "SVA-Rechnung" (Rückforderung unberechtigter Ergänzungsleistungen) einen Fehler der "Betreuerin" ihres Vaters entdeckt habe, deshalb die Akten habe einsehen wollen, woraufhin ihr der Kläger 1 das praktisch verweigert und zur Begründung u.a. auch auf den Schutz der KESB-Mitarbeiter verwiesen habe (vgl. Abschnitt: "Absage mit Kostenansage" [kläg.act. 165]; vgl. auch kläg.act. 164). Gestützt darauf führte der Beklagte 3 in seinem Kommentar u.a. Folgendes aus: