vgl. auch Klageantwort, S. 81 f.). Im [__Monat__] 2014 erklärte die KESB Linth ihre Zustimmung zum Erbteilungsvertrag betreffend den Nachlass von 'H.__sel.' Mutter (kläg.act. 151). In der Folge wurde rund ein Zehntel seines Erbteils auf sein privates Konto verschoben und der Rest – der Behauptung der Kläger zufolge wunschgemäss (Klage, S. 110 f.) – in Termingelder und Obligationen verschiedener Banken angelegt (kläg.act. 153; KAB 55- 60). [___] 2015 verstarb die Ehefrau von 'H.__sel.'. Im [__] 2015 wurde 'H.__sel.' von der KESB Linth eine neue Beiständin zugeteilt, weil seine bisherige Beiständin zur Leiterin des Regionalen Beratungszentrums aufstiegen war.