2013 verstarb seine Mutter und hinterliess seiner Schwester und ihm ein namhaftes Vermögen, das hauptsächlich in Grundstücken und einem erheblichen Darlehensguthaben bestand (kläg.act. 151). Am [Datum] 2014 genehmigte ein Mitglied der KESB Linth den von der Beiständin unterbreiteten ordentlichen Bericht und die - 144 -