137) nur gerade die ausgewählten zwei Sätze zitieren (Berufung, S. 46), steht doch im nicht mehr zitierten Folgesatz exakt das Vorerwähnte geschrieben (vgl. "Dort steht, dass Gefährdungsmeldungen an die KESB von Privaten – und nicht von Unternehmen – gemacht werden können"). Schliesslich sind die Begriffe "machtbesessen" und "Akademiker" zwar tatsächlich nicht gefallen. Jedoch wurde der Kläger 1 in der ON-Ausgabe vom 20. August 2015 (kläg.act. 140 f.) als Anwalt beschrieben, der sein hohes Salär zurzeit als Präsident einer Sozialbehörde verdiene, wo er anstatt seinen wirklichen sozialen Aufgaben nachzugehen, sich lieber Firmenstreitereien widme (kläg.act.