148: "bedroht"). Auch suggerierten sie dem Leser in der ON-Ausgabe vom 20. August 2015 (kläg.act. 140 f.) sehr wohl (einmal in Form einer eigenen Aussage und einmal in Form eines Drittzitats), dass die Handlungen des Kläger 1 darauf hindeuteten, dass er schon Partei für den Bauriesen und gegen den Gipser ergriffen habe (vgl. kläg.act. 146). Kaum verständlich ist es auch, wenn die Beklagten 2 und 3 bestreiten wollen, der KESB Linth und dem Kläger 1 Unfähigkeit bzw. fehlende Kompetenz vorgeworfen zu haben. Wie anders sollte es der Leser denn verstehen, wenn er zu lesen bekommt, dass die beiden einer zum Himmel stinkenden Anzeige, einem faulen Zauber (kläg.act.