137; kläg.act. 141) bzw. "zurückzuerpressen" (kläg.act. 146). Wie sehr die KESB und ihr Leiter damit einen Irrweg eingeschlagen hätten, führten die Beklagten 2 und 3 ihren Lesern deutlich vor Augen, indem sie zweimal das Zitat eines anonymen Fachanwalts wiedergaben, wonach Gott uns davor bewahren solle, dass solches im Wirtschaftsverkehr unseres Landes Einzug halte (vgl. kläg.act. 136 f.). Dass die Kläger dadurch bei der Leserschaft in ein ungünstiges Licht gesetzt wurden, liegt auf der Hand. - 140 -