Dazu führte die Vorinstanz im Wesentlichen aus, dass die ON hier einen gewöhnlichen und wenig komplexen Fall künstlich zu einem regelrechten Skandal aufgebauscht hätten. Mit diversen Halbwahrheiten, Ungenauigkeiten und Falschangaben hätten die ON im Stile eines puren Sensationsjournalismus ein Bild von der Sachlage entstehen lassen, das nicht mehr im Entferntesten mit dem tatsächlichen Sachverhalt korrespondiert habe. Über die gesamte Berichterstattung hinweg sei der Eindruck erweckt worden, bei G.________ ____ handle es sich um einen kleinen Mann aus [_Ort_