Die Nachricht mit der Schlagzeile "KESB stellt Verfahren gegen Gipsermeister ein", erschienen in der ON-Ausgabe vom 1. Oktober 2015 (kläg.act. 148), befasst sich mit der bildlich abgedruckten Einladung zur Stellungnahme, die der Kläger 1 an G.__________ gesandt und in der er die bevorstehende Verfahrenseinstellung angekündigt hatte (vgl. KAB 48). In der Nachricht lassen sich die ON zunächst darüber aus, dass der Kläger 1 das Verfahren eingestellt habe, ohne einen Grund oder eine Rechtfertigung dafür anzugeben.