In den Beiträgen vom 27. August 2015 (kläg.act. 145 f. [Nachricht und Bericht der Beklagten 2 und 3 mit zwei Textkästen]) wird dem Leser mitgeteilt, dass nun trotz der Weigerung des Klägers 1 eine Stellungnahme eines Professors [____________Name des Spitals___ ______] zum Ferngutachten der F.__ vorläge. Darin werde der "Psycho-Zauber der F.__" (kläg.act. 145) resp. das "lusche F.__-Psycho-Gutachten" (kläg.act. 146) "zerzaust" und "demontiert" (kläg.act. 145 f.). Daraus wird sinngemäss geschlossen: Der Schuss der F.__ gehe nach hinten los und für den Kläger 1 werde der Fall immer peinlicher, weil dieser sich sofort festgebissen und ein Verfahren eröffnet habe.