Aus diesem soll sich – so die Kernaussage der ON – ergeben, dass der Kläger 1 bereits für den Bauriesen aus [____Ort____] und gegen den Gipser aus [_Ort_] Partei ergriffen und sich tief in den Firmenstreit verbissen habe, womit er es zulasse, dass die Sozialbehörde, die sich um vernachlässigte Kinder, gefährliche Familiensituationen und verwirrte Alte kümmern sollte, von raffinierten Anwälten für Firmenzwecke eingesetzt werde. Verstärkt wird diese Botschaft durch Schlagzeilen wie "KESB-Direktor A.___ im Wirtschaftskrieg" (kläg.act. 140) oder "KESB-Chef A.________ beisst sich fest" (kläg.act.