Im Zentrum der Beiträge in der ON-Ausgabe vom 20. August 2015 (kläg.act. 140 f. [Nachricht und Bericht der Beklagten 2 und 3; Kommentar des Beklagten 2]) steht der E-Mail-Verkehr zwischen dem Kläger 1 und einem Anwalt von G.__________. Aus diesem soll sich – so die Kernaussage der ON – ergeben, dass der Kläger 1 bereits für den Bauriesen aus [____Ort____] und gegen den Gipser aus [_Ort_] Partei ergriffen und sich tief in den Firmenstreit verbissen habe, womit er es zulasse, dass die Sozialbehörde, die sich um vernachlässigte Kinder, gefährliche Familiensituationen und verwirrte Alte kümmern sollte, von raffinierten Anwälten für Firmenzwecke eingesetzt werde.