Die Beiträge in der Ausgabe vom 13. August 2015 (kläg.act. 136 f. [Nachricht und Bericht der Beklagten 2 und 3 mit Textkasten]) drehen sich hauptsächlich darum, dass sich die KESB Linth und ihr "Direktor", der Kläger 1, doch tatsächlich vom "Unternehmen", "Bauriesen" (kläg.act. 136), "Baumulti", "Milliardenkonzern" (kläg.act. 137) "F.__" hätten "einspannen" bzw. "instrumentalisieren" lassen, um dabei zu helfen, vom Gipsermeister G.___________ Geld einzutreiben ("macht sich damit zum Handlanger eines Generalunternehmers" [kläg.act. 136]; "Gehilfe einer Geldeintreiberaktion" [kläg.act. 137]). Statt eine normale, rechtliche Auseinandersetzung anzustrengen, hätten die "F.__