Mit Verfügung vom [_]. Oktober 2015 stellte die - 136 - KESB Linth das Verfahren schliesslich ein. Sie begründete die Einstellung damit, dass sich trotz Auffälligkeiten im Verhalten von G.__________ derzeit kein Schutzbedarf feststellen lasse (kläg.act. 121, insbes. S. 3 f.). 4.4.2 Beiträge in den ON Vom 13. August bis 15. Oktober 2015 berichteten die ON in sechs Ausgaben mit Schlagzeilen und Kurznachrichten auf der Frontseite (3x) sowie mit Berichten (4x), Textkästen (4x), einer Meldung und einem Kommentar unter der Rubrik "Lokalspiegel" über diesen Fall.