Zur Begründung führten sie aus, dass die Melderin im Rahmen eines Bauprojekts mit dem Gemeldeten in Kontakt gekommen sei, dieser im Verlaufe der letzten vier Monate zwischen 12 und 15 ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner mittels E-Mails und Telefonanrufen terrorisiert, gestalkt, verfolgt und bedroht habe und angesichts der gleichentags eingereichten Strafanzeige sowie der anhängigen Zivilprozesse das Risiko einer "Amoktat" des Gemeldeten nicht absehbar sei. Beigelegt war der Gefährdungsmeldung ein "Aktengutachten / Kurzgutachten" eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, in dem dieser aus der Distanz und aufgrund