ihren Entscheid miteinfliessen liess ("Und weil die insgesamt jeweils vierstündige Zugfahrt für das Baby zu stressig ist, darf er es ab 1. März jeweils schon am Samstagnachmittag holen. Also über Nacht"). Weiter lässt der Bericht zweifellos erkennen, dass das nächtliche Abstillen nicht das Ziel, sondern eine als hinnehmbar erachtete Begleiterscheinung der verfügten Lösung war ("Damit stellt die Behörde der Mutter […] ein zweimonatiges Ultimatum zum Abstillen"; "Aus der Verfügung geht hervor, dass sie das Ultimatum zum Abstillen als unproblematisch erachtet […]").