Psychiatrie kritisiert KESB"; "Behörden im Clinch / Hickhack um Zuständigkeit") sowie einen Kommentar seitens der Redaktion ("Verstand hat sich abgemeldet"; kläg.act. 113). Die soeben erwähnten Beiträge wurden – unter Mitwirkung des Beklagten 2 (vgl. Plädoyernotizen Beklagte, S. 12 und Verhandlungsprotokoll, S. 3) – durch U.__________ verfasst (unbegründet daher Berufung Beklagte 2 und 3, S. 41 f.). 4.3.3 Beurteilung der Vorinstanz