In der Ausgabe vom 29. Januar 2015 beschäftigen sich die ON mit diesem Fall (kläg. act. 112 f.). Bereits auf der Frontseite prangt dort die Schlagzeile "Amtlich verfügt / KESB zwingt Mutter zum Abstillen". Im Begleittext dazu wird namentlich erläutert, dass es sich bei der verfügenden Behörde um die KESB Linth handle (kläg.act. 112). Etwas später auf S. 9 unter der Rubrik "Lokalspiegel" folgt dann der eigentliche Bericht mit dem Titel "Vater Staat nimmt Baby die Mutterbrust / Behörde gibt Mutter zwei Monate Zeit zum Abstillen". Er wird ergänzt durch drei Textkästen ("Empfehlung ist völlig veraltet"; "Gegenwehr von Fachleuten / Psychiatrie kritisiert