"einen der [_] offiziellen Amtsärzte [_des Orts_]" gehandelt habe (kläg.act. 105). Als unwahr zu gelten haben auch die Behauptungen, dass die KESB Linth an der Erziehung der Mutter zu zweifeln begonnen habe, weil diese einer Vollzeittätigkeit nachgegangen sei (s. E. 4.2.1 hiervor), dass 'Samuel' wegen der Fremdplatzierung mehrere gesundheitliche Zusammenbrüche gehabt habe oder dass Ungereimtheiten auf Vaterseite aktenkundig seien (s. E. 4.2.3.2 hier- - 132 -