und 3, S. 39), sondern richtig fest, wenn sie ausführt, die ON hätten in der Ausgabe vom 21. April 2016 den Versuch unternommen, den Fall 'Samuel' rechtlich darzustellen. Das Problem der besagten Ausgabe bestand gerade darin, dass beim Leser der Anschein erweckt wurde, es werde von einem auf solche Fälle spezialisierten Anwalt eine fachkundige Ansicht zum Fall dargestellt (vgl. Berufung Beklagte 2 und 3, S. 39), sodass der durchschnittliche Leser den überzogenen und provokativen Charakter seiner Äusserungen unmöglich richtig einzuordnen wusste (s. E. 4.2.5.2 hiervor).