Erst recht keine entlastenden Momente finden sich in den publizierten Äusserungen von Drittpersonen aus dem weiteren Umfeld der Kindsmutter (Nachbarn [kläg.act. 6], benachbarte Ex-Lehrerinnen [kläg.act. 99] und Anwalt [kläg.act. 6; kläg.act. 97 ff.]). Die Vorinstanz stellte den Sachverhalt sodann nicht tendenziös (Berufung Beklagte 2 - 131 -