Wo sich im redaktionellen Teil der ON andere Passagen finden sollten, in denen die Massnahme der KESB Linth verteidigt wird, bleibt schleierhaft. In den auf S. 40 der Berufung der Beklagten 2 und 3 angeführten Beispielen ("Das sagt der Schulchef" [kläg.act. 86] und "Kantonsarzt kontert, es war keine amtliche Verrichtung" [kläg.act. 88]) begründet einerseits der Schulpräsident das Verhalten der Schule und wird andererseits Dr. med. D.____________ vom Kantonsarzt für seine "amtsärztliche Verfügung" gerügt. Erst recht keine entlastenden Momente finden sich in den publizierten Äusserungen von Drittpersonen aus dem weiteren Umfeld der Kindsmutter (Nachbarn [kläg.act.