Auch ist Kritik an behördlichen Entscheiden nicht nur zulässig, sondern aufgrund der Wächterfunktion der Presse sogar erwünscht. Wenn sich eine solche Zeitung aber über sechs Wochenausgaben und mehr als doppelt so viele Beiträge hinweg auf ein und dasselbe Ziel einschiesst, ohne dabei auch nur einen einzigen einigermassen objektiven und ausgewogenen Artikel zu publizieren, ist dies persönlichkeitsverletzend, selbst wenn sich auf der Adressatenseite eine Behörde resp. eine Stadt befindet, die sich ein erhöhtes Mass an Aufmerksamkeit und Kritik gefallen zu lassen hat.