Nach demselben Muster wurde zu keinem Zeitpunkt auch nur schon in Betracht gezogen, dass die VRK den Entscheid der KESB Linth auch deshalb gestützt haben könnte, weil dieser möglicherweise korrekt war. Stattdessen wurde, wie die Vorinstanz zu Recht hervorhob (vi-Entscheid, S. 100 f.), ein landesweites Problem darin verortet, dass sich die Rechtsmittelinstanzen praktisch immer auf die Seite der Behörden stellten (kläg.act. 98 f., 104 f.).