83, S. 3), in der gesamten Berichterstattung der ON keine Erwähnung fand. Stattdessen wurden die Interessen des Jungen unbesehen mit jenen der Mutter gleichgesetzt und schreckte der Beklagte 2 zur Verdeutlichung der angeblich widrigen Zustände bei der Pflegefamilie auch nicht davor zurück, sogar persönliche Aussagen von 'Samuel' zu entfremden (s. E. 4.2.6.2 hervor). - 130 -