Die Aussage, dem Kläger 1 gehe es bloss ums Rechthaben, wofür er 'Samuel' und seine Mutter faktisch opfere, lässt ihn als eine narzisstische Person erscheinen, der jedes Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl abgehe. Dadurch wird nicht nur sein berufliches, sondern auch sein gesellschaftliches Ansehen geschmälert, indem ihm letztendlich vorgeworfen wird, weder den erhöhten Integritätsanforderungen seines Amtes noch den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechend zu handeln.