Daraus ergibt sich, dass die Beiträge in der fraglichen Ausgabe in erster Linie dazu dienten, die öffentliche Empörung über die Verfügung der KESB Linth, die mittlerweile schon fast zwei Jahre zurücklag, künstlich am Leben zu erhalten. Damit befriedigten sie kein legitimes Informationsbedürfnis, geschweige denn ein solches, welches eine derartige Persönlichkeitsverletzung rechtfertigen könnte. 4.2.7 ON-Ausgabe vom 16. Juni 2016