War es doch nicht einfach "[d]as Gericht" (kläg.act. 105 [womit die VRK gemeint war]), welches es normal fand, dass 'Samuel' auf dem Bauernhof helfe, sondern dieser selbst, welcher sagte, er fände es besonders gut, dass er beispielsweise beim Joghurt-Machen helfen dürfe – so werden die Ergebnisse der Kindesanhörung vom [Datum] 2015 durch den VRK-Präsidenten jedenfalls im Entscheid des Kantonsgerichts vom [Datum] 2017 zusammengefasst (kläg.act. 319, S. 35). Auch sonst lässt sich der neuerliche Seitenhieb gegen die KESB Linth nicht durch den Informationsauftrag der Presse rechtfertigen.