Mag am Vergleich zwischen den bis ins 20. Jahrhundert andauernden Zuständen der Verdingung mit aktuellen Fällen der Fremdunterbringung, insbesondere wegen des warnenden Effekts, unzweifelhaft ein erhebliches öffentliches Interesse bestehen, ist es hier die Art und Weise, wie der Vergleich passend gemacht wird, welche einer Rechtfertigung entgegensteht. War es doch nicht einfach "[d]as Gericht" (kläg.act.