Im Ergebnis betont er damit, dass die KESB Linth mit der Unterbringung von 'Samuel' in einer Pflegefamilie seiner Ansicht nach nichts anderes als ein "'modernes' Verdingkind" geschaffen habe. Es steht ausser Frage, dass er die KESB Linth mit diesem gemischten Werturteil wie eine moralisch höchst fragwürdige und rechtsstaatlich bedenkliche Behörde erscheinen lässt. 4.2.6.2 Zur Rechtfertigung ist Folgendes zu sagen: