Historisches Lexikon der Schweiz HLS [https://hls-dhs-dss.ch]). Wirft der Beklagte 2 im Anschluss daran die Frage auf, "[w]as aber unterscheidet den einsamen, elternlosen Jungen von den früheren Verdingkindern" (kläg.act. 105), handelt es sich dabei nicht um eine Frage, sondern um ein rhetorisches Stilmittel, mit dem er die Wirkung der vorherigen Aussagen zu verstärken versucht. Im Ergebnis betont er damit, dass die KESB Linth mit der Unterbringung von 'Samuel' in einer Pflegefamilie seiner Ansicht nach nichts anderes als ein "'modernes' Verdingkind" geschaffen habe.