Es kommt hinzu, dass in der Kurznachricht wie auch im Bericht, welche der Leser aufgrund der Positionierung unmittelbar vor dem Textkasten liest, der Eindruck erweckt wird, dass die Fremdunterbringung von 'Samuel' durch die KESB Linth völlig ungerechtfertigt gewesen sei. Diese habe die Mutter – so der Grundtenor – bestraft, weil sie das getan habe, was in den Augen des Durchschnittslesers jeder pflichtbewusste Elternteil an ihrer Stelle ebenfalls getan hätte, nämlich den Warnungen der Ärzte ihres Kindes Folge zu leisten ("Die damalige KESB-Leiterin, […], bestrafte die Mutter also dafür, dass sie den Ärzten ihres Kindes Folge leistete" [kläg.act. 105]).