4.2.6.1 Die Kläger stiessen sich hauptsächlich daran, dass 'Samuel' im Textkasten mit einem Verdingkind verglichen wird (Klage, S. 93). Die Beklagten verteidigten sich damit, dass sich die Frage, ob es sich bei 'Samuel' um ein "modernes Verdingkind" handle, erst in Zukunft beantworten lasse, dass sie aber gleichwohl schon heute gestellt werden dürfen müsse (Duplik, S. 68). Dem ist beizupflichten mit der Ergänzung, dass es sich dabei aber um eine wirkliche Frage und nicht um eine in Frageform gekleidete Aussage handeln muss. Der Textkasten trägt den Titel "Ein 'modernes' Verdingkind".