78, S. 11-14), und schliesslich auch nicht, dass sich der "Amtsarzt [des Orts]" – richtig besehen der Hausarzt von 'Samuel' (vgl. E. 4.2.2 hiervor) – bei seinen Warnungen gutmütig und vorsichtshalber von der Hypothese leiten liess, dass die ihm unterbreiteten, besorgniserregenden Geschichten über den Kindsvater der Wahrheit entsprächen. Letzteres geht aus seinen Akten, die den ON offensichtlich vorlagen (vgl. "Samuels Arzt hat zwischen 2008 und 2014 in vielen Briefen und Memos zu den Vaterkontakten kritische Aussagen gemacht" [kläg.act. 98]), unverkennbar hervor (KAB 25a und c-h).