Auch hier läuft das Zusammenspiel der 1. Antwort und der 2. Frage auf einen geschickten Trugschluss hinaus. Der Leser kann mangels Aktenkenntnis nicht erkennen, dass die Relativierung der Position der KESB Linth (und seit längerem auch der VRK) mit einem Zirkelschluss begründet wird (ähnlich auch im Textkasten "So kam Samuel in die KESB-Mühle"), waren es doch die ärztlichen Warnungen, die auf den mütterlichen Angaben und Vorwürfen beruhten (vgl. KAB 25a und c-i; kläg.act. 78, S. 2; kläg.act. 79, S. 2 f., 8 f.; kläg.act. 83, S. 2), und nicht umgekehrt die Warnungen, die den Vorwürfen der Mutter ein gewisses Gewicht verliehen.