Dass ein Staatsanwalt ein Verfahren einstellt, ist kein endgültiger Beweis, dass nichts an den Vorwürfen dran ist. Die KESB hätte die Pflicht gehabt, die neuen Feststellungen zu überprüfen. Stattdessen hat sie der Mutter wörtlich 'haltlose mütterliche Fantasien' vorgeworfen. Sie hat damit die Warnungen des Arztes und der Jugendpsychologin sowie die Ängste der Mutter nicht ernst genommen. Das ist ein skandalöser Vorgang."