77, S. 2; kläg.act. 79, S. 8; kläg.act. 83, S. 7-9]) nicht informiert wurde, doch tatsächlich willkürlich und rechtlich unhaltbar erscheinen, dass einer als tadellos beschriebenen Mutter ohne erkennbaren Grund das Kind weggenommen wird (vgl. Klage, S. 91). Wohl mag das Interview auf diesen Grund auch noch zu sprechen kommen, allerdings erst zwei Fragen später und dort wie folgt: "Konkret: Warum hat die KESB die Polizei losgeschickt, um ein achtjähriges Kind wie einen Verbrecher aus dem Schulzimmer abzuführen?